Mitglied des Vereins kann jede Person werden , deren
bürgerlicher Ruf unbescholten ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und
sich zu
den Zielen gem. §2 des HV bekennt.
Auch juristische Personen können Mitglieder des
Vereins
werden. Die Aufnahme ist durch schriftliche Beitrittserklärung
zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der
Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss
oder
Tod.
Der Austritt kann nur zum Schluss des laufendem
Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vereinsvorstand erfolgen.
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